Das Bürgeramt informiert
Vorübergehend können im Bürgerservice voraussichtlich keine Lichtbilder angefertigt werden
Entsprechend einer Gesetzesänderung dürfen ab 1. Mai 2025 lediglich digitale Lichtbilder für neue Pässe und Personalausweise benutzt werden. Die Lichtbilder dürfen künftig nur noch entweder von einem entsprechend zertifizierten Fotografen oder in der Behörde selbst erstellt werden. Ziel des Bundesgesetzes ist, die Qualität der Bilder zu steigern und den hohen Anforderungen an die Sicherheit deutscher Personaldokumente gerecht zu werden. Zuhause erstellte Bilder gehören damit der Vergangenheit an.
Wie gewohnt kann das Bild auch weiterhin bei einem Fotografen erstellt werden. Neu ist aber, dass das Passbild von dem Fotografen in eine Cloud geladen und dann von der jeweiligen Behörde in ihr elektronisches System integriert wird. Alternativ kann das Bild auch im Bürgerservice an einem zugelassenen Fotogerät erstellt werden.
Aufgrund der großen technischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der neuen Regelung wurde nun allerdings eine Übergangsfrist beschlossen. Solange die technischen Voraussetzungen beim Fotografen oder in der Behörde noch nicht geschaffen wurden, werden papiergebundene Lichtbilder bis vorerst 31. Juli 2025 akzeptiert.
Der Bürgerservice der Stadt Zwickau hat schon seit vielen Jahren das Fotogerät der Bundesdruckerei und möchte diesen Service auch künftig anbieten. Aus diesem Grund wurden frühzeitig neue Geräte bestellt, die den veränderten Anforderungen genügen.
Die medial bekannt gewordenen Lieferverzögerungen für die neuen Fotoautomaten betreffen leider auch die Stadt Zwickau. Ab 1. Mai 2025 kommt es daher zu Einschränkungen. Trotz intensiver Bemühungen gibt es derzeit keine Zusage, bereits mit Monatsbeginn ein funktionierendes Gerät anbieten zu können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es in einer Übergangszeit nicht möglich sein wird, Passfotos direkt im Bürgerservice anfertigen zu können.
Wer ab Mai einen Pass oder Personalausweis beantragen möchte, sollte sich vorher unbedingt informieren, welche Möglichkeiten es aktuell für das Lichtbild gibt. Unter www.zwickau.de/buergerservice werden die aktuellen Infos zusammengefasst.
Bisher ausgestellte Pässe und Ausweise bleiben selbstverständlich gültig und müssen erst bei Ablauf oder Namensänderung neu beantragt werden.
Für Rückfragen steht der Bürgerservice gern zur Verfügung. Über weitere Entwicklungen wird kurzfristig informiert.